Hinweise zum Jugendschutz in der O2 World
Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der O2 World nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit für einen Veranstaltungsbesuch in der O2 World einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Bitte beachten Sie beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung Folgendes:
Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erzie-hungsbeauftragten benennen.
Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Download Vordruck
In Ergänzung dazu gilt:
1. Bei Konzert-/Tanzveranstaltungen:
2. Bei sonstigen Entertainment-/Sport-/Familien-Veranstaltungen:
3. Bei jugendgefährdenden Veranstaltungen im Sinne § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG):
Sofern es sich bei einer Veranstaltung um eine jugendgefährdende Veranstaltung im Sinne des § 7 JuSchG handelt, gelten im Einzelfall Abweichungen davon, die gesondert zu erfragen sind.




























